Gottesdienste ab 15. Mai
Erste Schritte der Öffnung

Viel Platz für wenige Menschen bei den ersten Gottesdiensten Mitte Mai.    | Foto: nie
  • Viel Platz für wenige Menschen bei den ersten Gottesdiensten Mitte Mai.
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Ab 15. Mai dürfen wieder mehr als fünf Personen an einem Gottesdienst teilnehmen. Ganz offene Türen für alle, die wollen, wird es aber noch nicht geben.
Kultusamtsministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn präsentierten vergangene Woche neue Kriterien für Gottesdienste. Diese wurden dann überraschendam Dienstag dieser Woche nochmals etwas entschäft. Dabei handelt es sich um Grundregeln. Die neuen Vorgaben sollen vorerst bis Ende Juni befristet gelten.

Details
Laut ersten Informationen aus der Bundesregierung vom Dienstag werden außer Gottesdiensten in Kirchen kleine Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen wieder möglich sein. Bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein, sagte Innenminister Karl Nehammer.
Schönborn kündigte an, dass auf Basis der Vorgaben die Kirchen und Religionsgemeinschaften nun detaillierte Richtlinien für ihren Bereich erarbeiten. Das betrifft in der katholischen Kirche in nächster Zeit unter anderem die beliebten Maiandachten. Klar ist, dass es auch Regeln für die konkrete Sakramentenspendung braucht, zum Beispiel für die Taufe, bei der Nähe (die eigentliche Taufhandlung) und Berührung (Salbungen) eine Rolle spielen. An der Erarbeitung dieser Regeln wird derzeit innerkirchlich gearbeitet.

Feier
„Die Sakramente sollen ihren Feiercharakter nicht verlieren, deshalb suchen Liturgen nach Formen, die dafür angemessen sind. Die einzelnen Riten sollen bei aller gebotenen Vorsicht nicht die Form von Angsthandlungen annehmen“, sagte Generalvikar Severin Lederhilger zur KirchenZeitung. Im Übrigen sei nicht nur über die Liturgie zu sprechen, sondern ebenso darüber, wie sonst nötige Treffen in den Pfarrgemeinden und kirchlichen Gruppen, zum Beispiel im Pfarrgemeinderat, möglich sind.
Gleichzeitig warnte Lederhilger vor einem Vorpreschen: „Selbst wenn unsere Geduld im Verzicht auf eine harte Probe gestellt wird, darf weder eine unzulässige Verharmlosung noch ein vorschnelles Anspruchsdenken Einzelner nach dem Motto ‚das muss ja gehen‘ den gemeinsamen Erfolg von Rücksichtnahme und Solidarität für das Leben gefährdeter Menschen infrage stellen.“
Ministerin Raab zeigte Verständnis dafür, dass den Gläubigen die gemeinsame Feier der Gottesdienste fehlt, gebe der Glaube in schwierigen Zeiten wie diesen doch Halt und Kraft. Gleichzeitig habe sie aber sehr viel an Zusammenhalt im gemeinsamen Kampf gegen das Virus gesehen. «

Grundregeln
Die für Kultusfragen zuständige Bundesministerin Susanne Raab und die 16 in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften haben sich auf folgende Regeln für Gottesdienste ab 15. Mai verständigt, am Dienstag gab es eine weitere Lockerung:
- Es gibt keine generelle Höchstzahl, aber: pro Person müssen 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Damit ergibt sich für die jeweiligen Kirchenräume eine bestimmte begrenzte Anzahl möglicher Teilnehmer/innen am Gottesdienst vor Ort.
- Innerhalb der Kirche ist dazu ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Personen, die auch sonst in einem gemeinsamen Haushalt zusammenwohnen, müssen diesen Abstand – wie auch sonst üblich – jedoch nicht einhalten. Aber zu anderen Personen oder Personengruppen ist dieser Abstand jedenfalls zu wahren.
- Flächen oder Vorrichtungen (z. B. Türgriffe) sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
- Die Einhaltung der Regeln ist durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.

Bischof Manfred Scheuer über die vorsichtige Öffnung der Gottesdienste

Autor:

Brigitta Hasch aus Oberösterreich | KirchenZeitung

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