Die Pfarren wählen im März
PGR-Wahlen im Zeichen des synodalen Prozesses

Am 20. März 2022 finden in ganz Österreich die Pfarrgemeinderats-Wahlen statt. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren.
von Maximilian Fritz

Stell dir vor, es ist Wahl – und keiner geht hin. Diese Paraphrase eines berühmten Zitates der Friedensbewegung („Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin“) mag bei manchen Christen und Christinnen auftauchen, wenn sie an die am 20. März 2022 wieder stattfindenden Pfarrgemeinderatswahlen denken.
Synodale Werkzeuge
Vor allem im städtischen Bereich ist die Wahlbeteiligung bei diesen kirchlichen Wahlen in der Vergangenheit alles andere als beeindruckend gewesen. Ist die Absage der Wahl aber deshalb die Lösung, ist die Wahl an sich obsolet? Mitnichten – vor allem nicht im Jahr 2022. Warum? Weil die (Welt-)Kirche sich derzeit auf den „synodalen Weg“ begibt, den Papst Franziskus im Sommer dieses Jahres angekündigt hat. Und Pfarrgemeinderäte als Gremium synodale Werkzeuge sind – wie auch die Wahl selbst.
Zuhören – Teilhabe – Sendung: Diese drei Begriffe stehen als inhaltliche Überschriften über dem synodalen Weg. Der Papst lädt alle Diözesen der Welt ein, sich Gedanken zu machen, wie Kirche vor Ort ein Raum gegenseitigen Zuhörens, von Teilhabe und von Sendung aller Getauften sein kann. Pfarrgemeinderäte sind demnach „per definitionem“ synodale Werkzeuge kirchlichen Handelns vor Ort. Im gegenseitigen Zuhören und beraten gestalten sie und modellieren sie das Gesicht von Kirche vor Ort in ihren Pfarren – und sie tun das aus ihrem Glauben heraus. Der Apostel Paulus spricht im ersten Brief an die Gemeinde von Korinth (1 Kor 12,4-11) davon, dass der Heilige Geist einem jeden eine besondere Gabe zuteilt, wie er will, „damit sie anderen nützt“. Der Pfarrgemeinderat als Gremium ist deshalb ein „Pool von verschiedenen Gnadengaben“, in dem Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Lebenswirklichkeiten gemeinsam erfahrbare Kirche vor Ort prägen und gestalten. Und diese Menschen werden nicht durch engagierte Pfarrvorsteher alleine motiviert mitzuwirken, sondern sie werden durch die Wahl von anderen Menschen in ihrer Pfarre „gesendet“.
Die Einladung an alle Mitglieder der Pfarre, per Wahl diese Menschen zu finden und zu bestätigen, ist deshalb selbst ein Baustein synodalen Wirkens von Kirche.
Einladung aussprechen
Wie viele diese Einladung annehmen, ist oftmals nicht in der Hand der die Wahl Durchführenden, die Einladung allerdings auszusprechen und die Beteiligung zu ermöglichen, sehr wohl. Nicht zu wählen wäre also ein fataler Ausschluss aller Menschen in der Pfarre, Verantwortung für die Kirche vor Ort zu übernehmen.
In der Diözese Gurk sind Pfarrgemeinderatswahlen ein Ergebnis jenes großen kirchengeschichtlichen Ereignisses, das sich im Herbst 2022 zum 50. Mal jährt- dem Abschluss der Kärntner Diözesansynode (1971-1972). Diese große Synode versuchte, die Ergebnisse des II. vatikanischen Konzils (1962-1965) landeskirchlich umzusetzen – die Installierung von Pfarrgeneinderäten und die Wahl derselben war einer dieser Umsetzungsschritte.
PGR: Zukunftsfähiger Baustein
Wenn die Weltkirche derzeit also gemeinsam überlegt, wie Kirche sich auf einem gemeinschaftlichen und teilhabenden Weg begeben soll, können die Pfarrgemeinderäte und die Pfarrgemeinderatswahl als gelungene Beispiele synodalen Handelns genannt und geschätzt werden. Sie sind natürlich nicht die einzige Form kirchlicher Teilhabe und Synodalität, aber sie sind auf jeden Fall ein wichtiger und auch zukunftsfähiger Baustein.
Am 20. März 2022 werden rund 3.000 Menschen erneut oder neu in den Pfarren der Diözese beauftragt werden, als Pfarrgemeinderäte Kirche vor Ort zu gestalten und so Träger von Synodalität in der Ortskirche zu sein.

Autor:

Gerald Heschl aus Kärnten | Sonntag

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