Bischof Marketz stellt Weichen:
Neuausrichtung des Bistums Gurk
Nach etwas mehr als einem Jahr im Amt hat Bischof Josef Marketz nun die Neuausrichtung des Bistums Gurk präsentiert. Basis ist ein neues Statut, „das in die heutige Zeit passt“, wie der Bischof betont.
von Gerald Heschl
Die Katholische Kirche in Kärnten ist vielgestaltig. Da gibt es einmal die Diözese. Zu ihr gehören die meisten Pfarren des Landes. Dann das Seelsorgeamt mit seinen Organisationen, Initiativen und Referaten. Diese sind zum einen unmittelbar bei den Menschen seelsorglich tätig oder unterstützen zum anderen Pfarren in ihrer Arbeit. Die Verwaltungseinheit mit Finanzkammer oder EDV-Abteilung gehört ebenso zur Diözese. Ein eigenständiger Bereich ist die Caritas, die Menschen in besonderen Notlagen hilft, aber auch Wohnhäuser für alte Menschen und Kindergärten betreibt.
Mit fast 950 Jahren der weitaus älteste Bereich ist das Bistum. Die Grundlage dafür bildet die Stiftung der heiligen Hemma. Es ist das sogenannte „Mensalgut“ des Bischofs und ursprünglich ihm selbst zur eigenständigen Nutzung bestimmt. In Kärnten ist es mit seinen Liegenschaften und Betrieben besonders groß. In den vergangenen Jahren gab es rund um die Gebarung des Bistums weit über die Kärntner Grenzen hinaus negative Schlagzeilen.
Neuer Verwendungszweck
Nun hat Bischof Josef Marketz ein neues Statut erlassen und die Verwaltung des Bistums auf vollkommen neue Grundlagen gestellt. Eine wesentliche Neuerung des nun erlassenen Statuts betrifft den Verwendungszweck für das Vermögen des Bistums Gurk. Dazu zählen ab nun pastorale und karitativ-diakonische Aktivitäten der Diözese, Erfordernisse der dem Bistum zugewiesenen 55 Patronatspfarren sowie die Förderung kirchlichen Lebens im Bereich des Bistums und der Diözese Gurk. Darüber hi- naus können laut Statut nach Maßgabe der vorhandenen Mittel auch kulturelle und volksbildnerische Projekte unterstützt und gefördert werden. Beim Verwendungszweck als letzter Punkt genannt wird der Zweck des Bistums als Bischöfliches Mensalgut, das, so das Statut, „der Amtsführung und dem angemessenen Unterhalt des Bischofs dient“, was im bisher geltenden Statut als vorrangiger Stiftungszweck genannt wurde.
Regionaler Leitbetrieb
Mit seinen 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen und dem Stift St. Georgen ist das Bistum auch ein regionaler Leitbetrieb. Als solcher will sich das Bistum verstärkt an sozialethischen Richtlinien und Nachhaltigkeitskriterien orientieren. So hält das neue Statut fest, dass das Bistum als Unternehmen nicht nur gewinnorientiert arbeiten, sondern dabei vor allem die Verantwortung für Schöpfung, Gesellschaft und Mitarbeitende im Sinne der kirchlichen Lehre berücksichtigen muss.
Neben dem neuen Statut gibt es auch personelle Weichenstellungen. So hat Bischof Marketz eine dreiköpfige Geschäftsführung installiert. Der Gurker Stiftspfarrer Gerhard Christoph Kalidz verantwortet die Geschäftsbereiche „Kirchliche Projekte und Patronatspfarren“ sowie „Unternehmenskultur“. Finanzkammerdirektor Gerhard Salzer übernimmt die Geschäftsbereiche „Finanzen“ und „Hotel und Restaurant Stift St. Georgen“. Diözesanökonom Vizekanzler Burkhard Kronawetter zeichnet für „Immobilien, Projekte“ sowie „Land- und Forstwirtschaft“ verantwortlich. Für den Geschäftsbereich „Energie“ ist die gesamte Geschäftsführung verantwortlich. Das Stift St. Georgen erhält mit Sabine Loy eine neue Direktorin.
Diözese und Bistum verschränkt
In Fortführung der vom Domkapitel in der Sedisvakanz getroffenen Maßnahmen und Verfügungen wird im neuen Statut die enge Verschränkung der Verwaltungseinheiten von Diözese und Bistum festgelegt. Das Domkapitel hat die Funktion eines Konsultorenkollegiums inne. Für die Beratung des Diözesanbischofs und zur Wahrnehmung aller Rechte und Aufgaben gemäß dem kanonischen Recht wird ein Aufsichtsrat, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern, bestellt. Aufsichtsratsvorsitzender wird der aus Kärnten stammende Wiener Unternehmensberater Alexander Doujak. Dieser Aufsichtsrat muss ebenso wie das Domkapitel bei Veräußerungen und Rechtsgeschäften konsultiert und deren Zustimmung eingeholt werden.
Für die Menschen da
Für Bischof Marketz erfüllt das neue Statut zwei seiner zentralen Anliegen, nämlich die stiftungsgemäße und transparente Verwendung des Bistumsvermögens sowie die personelle und operative Verschränkung von Bistum und Diözese. „Mit dieser Neuausrichtung ist auch klargestellt und gewährleistet, dass das Bistum nicht Privatbesitz des Bischofs, sondern aufs Engste mit der Diözese und deren seelsorglichen Aktivitäten verbunden und für die Menschen dieses Landes da ist“, fasst Bischof Josef Marketz die Neuerungen zusammen.
Autor:Gerald Heschl aus Kärnten | Sonntag |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.