30 Jahre Kinderrechte in Österreich
Kindeswohl hat Vorrang
Am 2. September 1990 trat in Österreich die UN-Konvention über die Rechte der Kinder in Kraft. Die Kinder erhielten damit verbriefte Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien: - Das Recht auf Gleichbehandlung - Das Wohl des Kindes hat Vorrang. - Das Recht auf Leben und Entwicklung - Achtung vor der Meinung des Kindes Bildung, Gesundheit, elterliche Fürsorge, aber auch Schutz im Krieg und auf der Flucht sind nur einige wenige...