Diözese Linz
Schlager: „Taufe nicht an Asylverfahren koppeln“
Ein Gespräch über den Vorwurf der Scheinkonversion und die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche bei Asylgerichtsverfahren. Angelika Danner und Stefan Schlager begleiten in der Diözese Linz Asylwerbende, die zum katholischen Bekenntnis konvertieren wollen.
Die KirchenZeitung hat erst kürzlich über den Fall des Iraners Ehsan M. berichtet, dessen Asylantrag in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Einer der Gründe war, dass vor Gericht die Ernsthaftigkeit seiner Konversion zum Christentum angezweifelt wurde. Wenn man, wie Sie, Menschen begleitet, die konvertieren wollen: Wie kann man den Glauben eigentlich überprüfen?
Stefan Schlager: Direkt in jemand hineinschauen kann man natürlich nicht. Aber es gibt österreichweit bestimmte Rahmenbedingungen der Bischofskonferenz. Wenn die erfüllt sind, ist das ein Indiz dafür, dass der Taufwunsch ernst ist. Etwa ob er oder sie regelmäßig an der mindestens einjährigen Taufvorbereitung teilnimmt und in der Pfarre mitlebt und mitfeiert. Außerdem sollen das Christsein und der persönliche Lebensstil zusammenpassen.
Das sind die äußeren Gründe, die neben dem entsprechenden Erwerb von einem Glaubenswissen dazu führen, dass man ihn oder sie zur Taufe zulässt. Das heißt: Wir lassen nur jemanden zur Taufe zu, wenn wir einen guten Gesamt-Eindruck haben.
Dadurch lässt sich ein möglicher Vorwurf der Scheinkonversion entkräften?
Angelika Danner: Die Personen treffen eine Entscheidung, die weit über das Asylverfahren hinausgeht. Man muss sich bewusst sein, dass es gerade für Menschen, die aus dem islamischen Umfeld kommen, weitreichende Folgen hat. Wir sagen ihnen aber auch, dass mit dem Taufschein nicht automatisch ein positiver Asylbescheid verbunden ist.
Letztendlich geht es vor Gericht auch um die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche, dass sie tatsächlich nur Asylwerbende unterstützt, denen es mit dem Glauben ernst ist. Wie funktioniert das in der Praxis?
Schlager: Richter sind natürlich unabhängig und das ist wichtig. Was ich mir aber wünsche, ist, dass die Richter sich an objektiv nachvollziehbaren Kriterien orientieren. Etwa die regelmäßige Teilnahme an der Taufvorbereitung oder die verlässliche Präsenz in der Pfarrgemeinde.
Das können die entsprechenden kirchlichen Vertreterinnen und Vertreter gut feststellen und seriös bezeugen. Dieses Zeugnis sollte aber dann – so wie andere Expertisen auch – entsprechendes Gewicht haben und gewürdigt werden. Berührend ist, wie gut und inhaltlich richtig zudem Taufwerberinnen und Taufwerber immer wieder vor Gericht über den eigenen Glauben Auskunft geben. Aber auch hier soll der Richter fair und verhältnismäßig sein – entsprechend der jeweiligen Etappe des Katechumenen auf dem Glaubensweg.
Danner: Wir werden oft als Zeugen vor Gericht eingeladen. Wir wollen alle der Wahrheit näherkommen und dafür setze ich mich ein.
Es wird immer wieder damit argumentiert, dass erst nach einem positiven Asylbescheid getauft werden soll, um die Menschen keinen Gefahren in ihrem Heimatland auszusetzen, sollten sie abgeschoben werden. Wieso geht die katholische Kirche hier anders vor?
Schlager: Ich kann diese Anfrage verstehen, für Pfarren, die Asylwerber begleiten, ist das mit großer Sorge um diese Menschen verbunden. Dennoch sollte man die Taufe nicht vom aktuellen Asylbescheid abhängig machen. Das Kirchenrecht sagt klar, wenn jemand den Taufwunsch äußert, darf niemandem das Sakrament verwehrt werden, insofern dieser darum angemessen bittet. Viele Personen haben für die Konversion zudem allergrößte Schwierigkeiten in Kauf genommen, wie z. B. die Flucht aus der Heimat. Wenn sie endlich bei uns den Taufwunsch äußern können, kann man sie nicht wieder vertrösten und den Empfang der Taufe an den Ausgang des Asylverfahrens koppeln. Außerdem könnte das Gericht eine aufgeschobene Taufe so deuten, dass hier die Ernsthaftigkeit der Konversion auch von Seiten der Kirche angezweifelt wird.
Danner: In der Bibel heißt es: „Tauft sie und lehrt sie.“ Da kann ich nicht aus.
Schlager: Natürlich ist es gleichzeitig wichtig, dass die Pfarren und Ehrenamtlichen, die jemanden auf die Taufe vorbereiten, wissen, was hier auf sie zukommt. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht.
Werden bei konvertierten Christ/innen aktuell mehr Asylverfahren abgelehnt als bisher?
Danner: Nicht unbedingt, aber die Konvertiten werden heute noch mehr als früher auf Herz und Nieren geprüft. Was auch okay ist, solange es fair und verhältnismäßig ist. «
Zur Sache
Für die Glaubenseinführung für Erwachsene, die auch Konvertiten betreut, ist in der Diözese Linz Stefan Schlager verantwortlich. Die diözesane Taufgruppe in Linz wird von Angelika Danner geleitet. Jährlich gibt es im Schnitt 25 bis 30 Menschen, die zum Christentum konvertieren, die meisten von ihnen sind ursprünglich muslimischen Glaubens.
- Kontakt: www.dioezese-linz.at/theoleb
Autor:KirchenZeitung Redaktion aus Oberösterreich | KirchenZeitung |
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