Zukunftsweg der Diözese Linz
Rahmen für die 40 neuen Pfarren

Die Gesetzestexte für die Diözesanreform wurden von den Kirchenrechtlern Helmuth Pree und Heribert Hallermann geprüft: Sie gehen mit dem Codex des kanonischen Rechts konform. | Foto: kiz/nie
  • Die Gesetzestexte für die Diözesanreform wurden von den Kirchenrechtlern Helmuth Pree und Heribert Hallermann geprüft: Sie gehen mit dem Codex des kanonischen Rechts konform.
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Bei der Dechantenkonferenz vergangene Woche wurden die Gesetzestexte zur Diözesanreform erstmals einem diözesanen Gremium präsentiert. Damit wird nun konkreter, wie die bisherigen 487 Pfarren zu Pfarrteilgemeinden werden und die neuen 40 Pfarren entstehen.

Wie sieht dieser Weg aus Sicht einer Pfarre aus? Bevor es losgeht, müssen die derzeitigen Dekanatsgrenzen an jene der künftigen neuen Pfarren angepasst werden. Die 64 Pfarren, die das betrifft, werden aktuell zum Dekanatswechsel befragt, 30 haben schon eine Stellungnahme abgegeben – mit stark positiver Tendenz. Wenn die Dekanatsgrenzen angeglichen sind, beginnt die eigentliche Reform: die jeweilige Fusion mehrerer alter zur neuen Pfarre sowie die Umwandlung der bisherigen Pfarren in Pfarrteilgemeinden. Das geschieht nicht für die ganze Diözese auf einmal. Heuer wird mit Pionierpfarren begonnen, die durch die eben erst eingerichtete Stabsstelle für die territoriale Reform bestimmt werden. Kriterien dafür werden noch erarbeitet.

Kein Drüberfahren
Wie gehen die einzelnen Reformschritte vor sich? Im Vorgehen gibt es zwei Phasen: Im ersten Jahr der Umsetzung wird ein pastorales Konzept in der jeweiligen neuen Pfarre erstellt: Welche seelsorglichen Einrichtungen sind da – von den bisherigen Pfarren über Ordenseinrichtungen bis hin zur sogenannten kategorialen Seelsorge in Krankenhäusern oder in der Betriebsseelsorge? Wie soll die Seelsorge in Zukunft aufgestellt sein? Dabei ist klar: Jede Struktur ist nur ein Hilfswerkzeug, das Christ-Sein gut umsetzen zu können. Letztlich sollen die Strukturen nur helfen, das Christentum mit Gottes- und Nächstenliebe konkret werden zu lassen. Im zweiten Jahr wird dann das Konzept ausgestaltet, um genau dieses Ziel zu erreichen.
An Regeln kommt freilich auch die Kirche nicht vorbei, gilt es doch, konkrete Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dafür bilden die nun vorliegenden Gesetzestexte, die mit Veröffentlichung im Linzer Diözesanblatt Gültigkeit erlangen werden, den Rahmen. Da Rom bei Pfarraufhebungen jeweils eine eigene Begründung verlangt, werden die bisherigen Pfarren einzeln aufgehoben (wobei die Wirkung erst bei Errichtung der neuen Pfarre eintritt) und die neue Pfarre wird gegründet, sobald alle Pfarraufhebungen durchgeführt sind. Ein „Drüberfahren“ gibt es nicht. Nicht aufgehoben werden lokale kirchliche Rechtsträger neben den bisherigen Pfarren, zum Beispiel die Pfarrcaritas mit dem Pfarrkindergarten. Sie bleiben bestehen, haben als Ansprechpartner jetzt aber statt der bisherigen Pfarre die neue, größere Pfarre. Denn die neuen Pfarren sind Rechtsnachfolger der alten.

Pfarrteilgemeinden
Und was ist mit den alten Pfarren, der kirchlichen Heimat? Da geht im Grunde nichts Wesentliches verloren, denn die alten Pfarren werden zu Pfarrteilgemeinden mit eigenem Pfarrgemeinderat. Dieser wird einfach aus der bisherigen alten Pfarre übernommen.
Und was ist mit der Beratung auf Ebene der neuen, größeren Pfarren? Die neuen Pfarren erhalten einen Pfarrlichen Pastoralrat, in welchen Personen aus den Pfarrgemeinderäten der Pfarrteilgemeinden entsandt werden. Der Pfarrer darf in bedeutenden Fragen nicht ohne ausreichenden Grund gegen den ausdrücklichen Rat des Pastoralrats handeln. Zwei Drittel des Pastoralrats können die Materie bei abweichendem Verhalten des Pfarrers dem Bischof vorlegen. Daneben gibt es einen Pfarrlichen Wirtschaftsrat, ebenfalls mit Delegierten aus den Pfarrteilgemeinden.

Am wichtigsten: Menschen
Die wahrscheinlich wichtigsten Entscheidungen betreffen natürlich die in der Pfarre tätigen Menschen. Gesucht werden, das lässt sich aus den Gesetzestexten sehr gut herauslesen, kommunikative, teamfähige und offene Leitungspersonen. An der Spitze der neuen Pfarre wird dem Kirchenrecht entsprechend ein Pfarrer stehen. Ihm zur Seite gestellt sind ein Pastoralvorstand und ein Finanzvorstand. Das Zusammenspiel dieser drei Personen wird in Absprache mit dem Bischof in einer jeweils eigenen, konkreten Vereinbarung bei der Besetzung der Stellen geregelt. In den Pfarrteilgemeinden und den anderen seelsorglichen Orten der neuen Pfarre werden wie bisher Seelsorger/innen eingesetzt (Priester und Laien). Für die Pfarrteilgemeinden (bisherige Pfarren) gehen die Gesetzestexte davon aus, dass in der Regel ein Seelsorgeteam aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern gebildet wird, wie es das in einigen derzeitigen Pfarren schon gibt.
Und was passiert, wenn sich in einem Fall die neue Pfarre – aus welchen Gründen auch immer (Einsprüche …) – über längere Zeit nicht bilden lässt? Dann wird aus dem Dekanat eine „Pastorale Einheit“, in welcher eine Gruppe Priester mit einem Moderator „Solidarpfarrer“ wird. Fachleute können die überpfarrliche Vermögensverwaltung übernehmen. Aber all das ist nur ein Notfallprogramm.

Weiterführende Hinweise:
www.dioezese-linz.at/zukunftsweg

Autor:

KirchenZeitung Redaktion aus Oberösterreich | KirchenZeitung

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