30 Jahre Kinderrechte in Österreich
Kindeswohl hat Vorrang
Am 2. September 1990 trat in Österreich die UN-Konvention über die Rechte der Kinder in Kraft. Die Kinder erhielten damit verbriefte Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
- Das Recht auf Gleichbehandlung
- Das Wohl des Kindes hat Vorrang.
- Das Recht auf Leben und Entwicklung
- Achtung vor der Meinung des Kindes
Bildung, Gesundheit, elterliche Fürsorge, aber auch Schutz im Krieg und auf der Flucht sind nur einige wenige Grundrechte, die diesen Prinzipien zugeordnet sind.
Von allem Anfang an
„Als die Konvention in Kraft trat, war es international noch nicht möglich, sie ausdrücklich auch für ungeborene Kinder gelten zu lassen“, kritisiert Martina Kronthaler, Generalsekretärin von „Aktion Leben Österreich“. Mittlerweile ...
Autor:KirchenZeitung Redaktion aus Oberösterreich | KirchenZeitung |
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