Paul Stütz über Kinderbetreuung und der lange Weg zur Normalisierung
Erschöpfte Familien
Dass es jetzt doch zu ersten Lockerungen bei den Kindergärten und Krabbelstuben kommt, liegt am wachsenden Druck, der sich nach Ostern aufgebaut hat. Den Kritikerinnen und Kritikern hat die Landesregierung damit den Wind zumindest vorläufig aus den Segeln genommen, die Herausforderungen bleiben.
Was ist mit den Kindergärten und Krabbelstuben? In welchen Fällen dürfen Kinder dort in Betreuung gegeben werden? Wann gibt es Lockerungen? Da war die Lage lange Zeit noch unübersichtlicher als bei den Schulen. Kindergärten werden nicht bundes-, sondern landesweit geregelt und werden von unterschiedlichen Trägern betrieben. Nur zu Beginn der Coronakrise war es einfach. Für ganz Österreich galt, dass ausdrücklich nur Eltern mit systemrelevanten Berufen wie Ärzt/innen oder Supermarktverkäufer/innen auf die Betreuung der Kleinkinder zurückgreifen durften. Doch seit die ersten Lockerungen etwa bei den kleinen Geschäften nach Ostern in Kraft getreten sind, gab es mehr Interpretationsspielraum, wer sein Kind in den Kindergarten bringen darf. Sehr niedrig blieben dabei die Besuchszahlen. Zuletzt waren nicht einmal fünf Prozent der angemeldeten Kinder in Betreuung.
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Autor:Brigitta Hasch aus Oberösterreich | KirchenZeitung |
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