Elisabeth Leitner fasst die ab 4. Mai gültigen Regelungen zusammen
Endlich: Besuchsmöglichkeit in Alten- und Pflegeheimen
Seit 4. Mai gibt es nun die Möglichkeit, Bewohner/innen in Alten- und Pflegeheimen zu besuchen. Die Empfehlungen des Landes OÖ sehen in Abstimmung mit dem Sozialministerium dazu Folgendes vor:
• Besuche sind nur in einem definierten Besuchsbereich vorgesehen.
• Die Anzahl der Besucher/innen pro Bewohner/in pro Besuch ist in Hinblick auf die Empfehlung des Bundes zu beschränken. Vorrangig sollen engere Angehörige den/die Bewohner/in besuchen.
• Besuchende, die Symptome einer Infektionskrankheit aufweisen, sind vom Besuch ausgeschlossen. Jede/r Besuchende hat schriftlich zu bestätigen, dass sie/er nicht an COVID-19 erkrankt ist, keine COVID-19-Kontakte hatte und zum Zeitpunkt des Besuchs auch keine Symptome hat.
• Besucher/innen werden berührungslos und in Begleitung von Mitarbeiter/innen in den Besuchsbereich begleitet. Zum Schutz der Bewohner/innen ist ein direkter körperlicher Kontakt nicht möglich. Der Abstand muss mindestens einen Meter betragen.
• Um der Abstandsregelung nachzukommen sind Barrieren zwischen Besucher- und Bewohnerbereich aufzubauen. Dies gilt auch für Besuche im Außenbereich.
• Es wird empfohlen, die Besuchsdauer im Vorhinein mit dem Personal abzuklären.
• Besucher/innen müssen im Eingangsbereich eine Hände-Desinfektion durchführen und permanent einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Infos: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/coronaschutz.htm
Autor:Brigitta Hasch aus Oberösterreich | KirchenZeitung |
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