Sterbeverfügung
Umstrittener Gesetzesentwurf ging durch Justizausschuss

Der Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung ermöglicht nach vorgegebenem Prozedere den Bezug eines laetalen Medikaments. | Foto: KNA
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Der umstrittene Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung hat den Justizausschuss passiert.

Die Regierungsvorlage zum Sterbeverfügungsgesetz hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS den Justizausschuss passiert. Nur die FPÖ stimmte dagegen. Damit ist der Weg für den Nationalrats- und Bundesratsbeschluss am 15./16. Dezember und das Inkrafttreten mit Jahresbeginn 2022 frei. Geregelt wird in dem neuen Gesetz, unter welchen Voraussetzungen es künftig zulässig sein soll, einer Person beim Suizid Hilfe zu leisten. Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin unangetastet.

Parallel zur Neuregelung soll die Palliativ- und Hospizversorgung ausgebaut werden. Notwendig wurde das Gesetz, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor rund einem Jahr das bisherige ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat.

Die sterbewillige Person muss laut Gesetzesvorlage volljährig und entscheidungsfähig sein und an einer unheilbaren bzw. schweren Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes leiden, wobei dies nicht klar definiert ist. Die Entscheidungsfähigkeit muss zweifelsfrei gegeben sein.

Das umfangreiche Prozedere weist laut Experten Schwachstellen auf. Von Seiten der Katholischen Kirche gibt es zahlreiche Kritikpunkte an dem Entwurf. Davon abgesehen wird der assistierte Suizid grundsätzlich abgelehnt.

KATHPRESS

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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